Die Patientenvorsorge
Dürfen Angehörige rechtswirksam über die Behandlungsmethode eines Familienmitglieds entscheiden ?
Was viele Mitmenschen nicht wissen: -> spätestens seit 2009 ist hierzu im Vorfeld eine Legitimation durch den Betroffenen erforderlich !
Und diese sollte möglichst frühzeitig – bei noch klarem Verstand – verfaßt und idealerweise mit den betroffenen Angehörigen oder Vertrauten abgestimmt sein.
In diesem Zusammenhang ergeben sich naturgemäß eine Vielzahl von Themen und Fragen.

– welche Dokument-Arten gibt es ?
– welches Dokument ist optional und welches ist unumgänglich ?
– wie erstellt man die Verfügungen rechtswirksam ?
– was ist bei der eigenen Meinungsbildung zu beachten ?
Empfehlung:
Wenden Sie sich an die Hospizdienste und -einrichtungen vor Ort, die Sie gerne kompetent und kostenlos beraten.
Vorab können Sie die folgenden Links zur ersten Information nutzen:
Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz
Leitfaden der Bundesärztekammer
Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (2011) [PDF 0,2MB]
Patientenverfügung der Malteser
Patientenverfügung, Verwaltungsservice Bayern
Script zum Vortrag ‚Patientenvorsorge‘ von Dr. Silia Link, Hospizverein Bonn-Beuel [PDF 0,6MB]
Bonn-Lighthouse-Patientenverfügung in einfacher Sprache