Die Patientenvorsorge

Dürfen Angehörige rechtswirksam über die Behandlungsmethode eines Familienmitglieds entscheiden ?

Was viele Mitmenschen nicht wissen: -> spätestens seit 2009 ist hierzu im Vorfeld eine Legitimation durch den Betroffenen erforderlich ! 
Und diese sollte möglichst frühzeitig – bei noch klarem Verstand – verfaßt und idealerweise mit den betroffenen Angehörigen oder Vertrauten abgestimmt sein.

In diesem Zusammenhang ergeben sich naturgemäß eine Vielzahl von Themen und Fragen.

– welche Dokument-Arten gibt es ? 
– welches Dokument ist optional und welches ist unumgänglich ? 
– wie erstellt man die Verfügungen rechtswirksam ? 
– was ist bei der eigenen Meinungsbildung zu beachten ?


Empfehlung: 
Wenden Sie sich an die Hospizdienste und -einrichtungen vor Ort, die Sie gerne kompetent und kostenlos beraten.


Vorab können Sie die folgenden Links zur ersten Information nutzen: 
Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz 
Leitfaden der Bundesärzte­kammer 
Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (2011) [PDF 0,2MB] 
Patientenverfügung der Malteser 
Patientenverfügung, Verwaltungsservice Bayern 
Script zum Vortrag ‚Patientenvorsorge‘ von Dr. Silia Link, Hospizverein Bonn-Beuel [PDF 0,6MB] 
Bonn-Lighthouse-Patientenverfügung in einfacher Sprache 


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