Kosten und Finanzierung

Die Angebote der ambulanten Hospizdienste sind unentgeltlich. Die Träger – meist eingetragene Vereine – sind auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. AmbulanteHospizarbeit wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen gefördert. Die Leistungen der ambulanten Pflegedienste werden über die Kranken- und Pflegekassen geregelt.

Die Leistung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist für Patienten kostenlos. Nach Verordnung der SAPV durch den behandelnden Arzt (z. B. Hausarzt) übernehmen die Krankenkassen die entstehenden Kosten. Palliativstationen sind Bestandteil eines Krankenhauses. Es entstehen keine Zusatzkosten für den Patienten. Der Aufenthalt wird über die Regelfinanzierung für stationäre klinischeBereiche übernommen.

Auch in stationären Hospizen entstehen für die Patienten keine zusätzlichen Kosten. Da sich stationäre Hospize auch durch 5 Prozent Eigenleistung finanzieren müssen, sind diese auf Spenden angewiesen.

Im Ambulanten Betreuten Wohnen von Bonn Lighthouse erfolgt die psychosoziale Betreuung durch professionelle Fachkräfte. Das Betreuungsentgelt wird in einem individuellen Hilfeplanverfahren ermittelt. Die Kosten für die medizinisch-pflegerische Versorgung übernimmt die Kranken- und Pflegekasse. Weitere Angaben sind unterwww.bonn-lighthouse.de zu finden.

Palliativstationen sind an Krankenhäuser angebundene oder in diese integrierte Stationen. Sie nehmen Patienten auf, die im Rahmen ihrer schweren Erkrankung an Beschwerden leiden, wie zum Beispiel chronische Schmerzzustände, Atemnot, Angst oder Unruhe. Ziel ist es, möglichst rasch und nachhaltig Schmerz- und Symptomlinderungen zu erreichen. So soll eine Rückkehr der Patienten nach Hause – oder ein Aufenthalt in einer anderen Einrichtung – mit weiteren ambulanten Unterstützungsangeboten ermöglicht werden.

Stationäre Hospize nehmen als eigenständige Einrichtungen schwerstkranke undsterbende Menschen für ihre letzte Lebensphase auf. Das Angebot des stationären Hospizes ist die würdevolle und individuelle Sterbebegleitung bis zum Lebensende. Für die stationäre Aufnahme ist eine ärztliche Überweisung notwendig.

Im Wohnprojekt von Bonn Lighthouse werden Menschen mit schwerer chronischerund lebenslimitierender Erkrankung in eigenen Appartements durch Sozialarbeiter*innen und geschulte ehrenamtliche Mitarbeiter*innen ambulant beraten und begleitet. Im Vordergrund stehen die psychosoziale und palliative Betreuung. Trauerbegleitung ist Bestandteil der Hospizarbeit. Für Menschen aller Altersgruppen, die Begleitung und Unterstützung in unterschiedlichen Trauersituationen wünschen, gibt es spezielle Angebote in unserer Region: Einzelgespräche, Gesprächsgruppen, Trauercafés, Trauertreffs und Trauerwanderungen können gewünschte oder benötigte Unterstützung geben und Gelegenheit zum Austausch mit anderen Trauernden bieten. Fachlich qualifizierte Trauerbegleiter*innen stehen in allen Mitgliederorganisationen zur Verfügung.

Das Wort »palliativ«
… kommt aus dem Lateinischen und heißt »umhüllen«. Palliative Care (umhüllende Sorge) beinhaltet ein ganzheitliches Betreuungskonzept für Menschen, die sich im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren, progredienten (fortschreitenden) Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung befinden. Ziel der Palliativversorgung ist es, die Lebensqualität des Menschen auf physischer, seelischer, sozialer, spiritueller Ebene zu verbessern bzw. möglichst langfristig zu erhalten (WHO 2002).

Auch das Wort »Hospiz«
… kommt aus dem Lateinischen und bedeutet »Herberge und Gastfreundschaft«. Im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht der schwerstkranke und sterbende Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie seine Angehörigen und Nahestehenden (DHPV). Obwohl sich Hospiz- und Palliativversorgung historisch unterschiedlich entwickelt haben, sind in ihnen ein gemeinsamer Begleitungsansatz und eine gemeinsame Haltung zu verstehen.